Veranstaltung: | Digitale Landesdelegiertenversammlung |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Julian Joswig |
Beschlossen am: | 12.03.2022 |
Eingereicht: | 05.02.2022, 14:33 |
Anpassung des LAG-Statuts zur Ermöglichung hybrider Sitzungen
Beschlusstext
Der vorliegende Antrag, welcher gemeinschaftlich von zehn LAG-Sprecher*innen und
nach Rücksprache mit dem Landesvorstand erarbeitet wurde, möchte das LAG-Statut
dahingehend anpassen, dass die Durchführung von hybriden Sitzungen ermöglicht
wird. Betroffen sind §4 (Abs. 1 und 4) sowie §5 (Abs. 5) des LAG-Statuts (Stand
24. August 2020, https://wolke.netzbegruenung.de/s/y2rHrJQj4BEsHS5).
Im Folgenden sind Ergänzungen unterstrichen und fett markiert, gestrichene Teile
werden kursiv dargestellt.
§ 4 Struktur und Arbeit
(1) Die Mitglieder einer Landesarbeitsgemeinschaft kommen zu mindestens zwei
PräsenzSitzungen im Jahr zusammen. Eine Sitzung im Sinne des LAG-Statutes muss
mit der üblichen Frist unter Angabe von Ort und vorläufiger Tagesordnung
eingeladen werden, es ist eine Anwesenheitsliste zu führen und ein
Ergebnisprotokoll anzufertigen.
(2) Der oder die Sprecher*innen laden zu den Sitzungen ein. Das zuständige
Mitglied im Erweiterten Landesvorstand und die fachpolitisch zuständigen
Abgeordneten sollen bei der Terminfindung eingebunden werden. Bei Verhinderung
der Sprecher*innen übernimmt das zuständige Mitglied im Erweiterten
Landesvorstand Terminfindung und Einladung zu den Sitzungen. Die Einladungsfrist
beträgt mindestens 14 Tage und erfolgt über den elektronischen
Einladungsverteiler der LAG.
(Abs. 2 bleibt unverändert)
(3) Die Landesarbeitsgemeinschaft ist physisch beschlussfähig, wenn mindestens
fünf LAG-Mitglieder aus drei Kreisverbänden anwesend sind.
(Abs. 3 bleibt unverändert)
(4) Sitzungen über Videokonferenzen und Telefonkonferenzen sowie hybride
Sitzungen, bei denen ein Teil der LAG-Mitglieder in Präsenz tagt und weitere
Mitglieder zugeschaltet werden, sind möglich. Voraussetzung für eine
Beschlussfähigkeit ist eine Einladung über den gesamten LAG-Verteiler und eine
Anwesenheit ab zehn LAG-Mitgliedern aus mind. fünf Kreisverbänden bei Video-
/Telefonkonferenzen beziehungsweise mind. fünf physisch anwesende Mitglieder aus
drei Kreisverbänden bei einer hybriden Sitzung. Abstimmungen und Wahlen erfolgen
in Videokonferenzen, Telefonkonferenzen und hybriden Sitzungen grundsätzlich
offen. In hybriden Sitzungen können Beschlüsse und Wahlen nur erfolgen, wenn die
digital teilnehmenden LAG-Mitglieder tatsächlich in der Lage sind, ihre Voten
abzugeben.
(...)
§ 5 Sprecher*innen und Delegierte
(...)
(5) Im Falle der Nachwahl von LAG-Sprecher*innen oder BAG-(Ersatz-)Delegierten
endet deren Amtszeit mit Ende der laufenden Wahlperiode. Wahlen sind nur auf
Präsenzsitzungen möglich.Wahlen können in Präsenz, digital oder hybrid
durchgeführt werden.
(...)
Begründung
Wir alle hoffen, dass zeitnah wieder Präsenztermine möglich sind und zur Regel werden, denn diese bieten zweifelsfrei einen persönlichen Mehrwert im Vergleich zur Videokonferenz. Dennoch überwiegen für viele Mitglieder die Vorteile einer digitalen Sitzungsteilnahme, um ihr parteipolitisches Engagement mit ihrem Alltag vereinbaren zu können. Ob Berufstätige oder mit Haus- und Pflegearbeit Beschäftigte, Mitglieder, die außerhalb von Rheinland-Pfalz arbeiten oder studieren, oder GRÜNE, die schlichtweg sehr weit vom Tagungsort (i.d.R. Mainz) entfernt leben – auch mit Blick auf die Zeit „nach der Pandemie“, wenn Präsenztermine wieder ohne Bedenken möglich sind, sollte die Durchführung von hybriden LAG-Sitzungen ermöglicht werden. „Hybrid“ heißt, dass ein Teil der Teilnehmenden vor Ort ist, während der andere Teil digital an der Sitzung teilnimmt. Neben der zusätzlichen Flexibilität und Öffnung der LAGen für Interessierte, die es nicht persönlich zum Tagungsort schaffen, werden durch weniger Anfahrten auch Ressourcen gespart.
Mithilfe moderner Videokonferenzsysteme sind hybride Konferenzen und Sitzungen längst zum Standard in vielen Organisationen geworden. Beispielsweise hat unsere GRÜNE Bundesgeschäftsstelle vor einigen Monaten eine effektive Infrastrukturlösung für hybride Sitzungen beschafft, welche u.a. den BAGen zur Verfügung gestellt wird. Im Hinblick auf die weitere Professionalisierung des Landesverbandes und die Notwendigkeit, der wachsenden Anzahl an Mitgliedern attraktive Angebote zur programmatischen Mitarbeit zu machen, möchten wir die Durchführung von hybriden LAG-Sitzungen im LAG-Statut ermöglichen.
Die vorgeschlagene Änderung des LAG-Status trägt bewusst nicht dazu bei, dass Sitzungen verstärkt in den digitalen Raum verlegt werden. Die physisch stattfindenden LAG-Sitzungen werden auch zukünftig nicht benachteiligt und wir schlagen daher vor, die hybride Beschlussfähigkeit auf das gleiche Level wie bei den physischen Sitzungen zu legen (mind. 5 anwesende Personen aus mind. 3 Kreisverbänden). Würde man die hybride Beschlussfähigkeit auf das gleiche Level von Videokonferenzen setzen (mind. 10 Mitglieder aus 5 KVen), so würde die digitale Erweiterung einer physischen Sitzung die Beschlussfähigkeit der vor Ort tagenden Personen ggf. einschränken. Darüber hinaus bieten physische Sitzungen weiterhin den Vorteil, dass – sofern gewünscht – geheime Wahlen und Abstimmungen problemlos durchgeführt werden können. Dies ist bei den anderen Sitzungsformaten technisch nur bedingt umsetzbar, weshalb wir den Satz zu grundsätzlich offenen Abstimmungen und Wahlen ergänzt haben.
Ob die jeweiligen LAGen letztendlich physische, hybride oder digitale Sitzungen durchführen, können sie gemeinsam mit ihren Mitgliedern selbst entscheiden. Uns ist hierbei wichtig, dass der Landesverband allen LAGen die notwendigen Voraussetzungen für eine freie Entscheidung und möglichst breite Einbindung interessierter Mitglieder bietet. Die Erweiterung des LAG-Status ist aus Sicht der anstragsstellenden LAG-Sprecher*innen und nach Rücksprache mit dem geschäftsführenden Landesvorstand daher notwendig. Im darauffolgenden Schritt soll eine Schulung bzw. Informationsunterlagen zur Durchführung von hybriden Sitzungen vorbereitet werden. Ziel ist es, allen GRÜNEN Mitgliedern in Rheinland-Pfalz die programmatische Mitarbeit in den LAGen zu ermöglichen und die Teilhabe an der der fachpolitischen Parteiarbeit zu erleichtern.
Antragsteller*innen:
- Natalie Cramme-Hill, Sprecherin LAG Demokratie & Recht
- Julian Joswig, Sprecher LAG Wirtschaft & Finanzen
- Tabea Rößner, Sprecherin LAG Landwirtschaft & Verbraucherschutz
- Jonas-Lucas König, Sprecher LAG Hochschule & Wissenschaft
- Kristin Kosche, Sprecherin LAG Europa
- Patrick Zwiernik, Sprecher LAG Queergrün
- Melanie Pelaez Jara, Sprecherin LAG Verkehr
- David Profit, Sprecher LAG Soziales & Gesundheit
- Patricia Okello, Sprecherin LAG Frauen
- Hans-Uwe Daumann, Sprecher LAG Kultur & Medien