Veranstaltung: | Digitale Landesdelegiertenversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Eröffnung, Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.02.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.02.2022, 18:00 |
GO-1: Geschäftsordnung für die digitale LDV
Antragstext
I. Eröffnung
Ein Mitglied des Landesvorstands eröffnet die Versammlung. Folgende Ordnung wird
dabei eingehalten:
a. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung,
b. Feststellung der Beschlussfähigkeit laut Satzung,
c. Wahl des Tagungspräsidiums.
II. Präsidium
Der Landesvorstand schlägt der Versammlung ein paritätisch besetztes Präsidium
vor. Das Präsidium entscheidet in Zweifelsfällen über die Auslegung der Satzung
und der Geschäftsordnung. Das Präsidium wird mit einfacher Mehrheit und ohne
Aussprache gewählt und kann jederzeit durch Wahl eines neuen Tagungspräsidiums
ersetzt werden.
Das Präsidium ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Landesdelegiertenversammlung verantwortlich. Das Präsidium kann zur Ordnung und
zur Sache rufen und nach zweimaliger Verwarnung das Wort entziehen. Das
Präsidium kann einem Mitglied, das nach IV.GO die Redezeit überzieht nach
einmaliger Ermahnung das Wort entziehen. Das Präsidium darf sich nur in
Angelegenheiten der Geschäftsordnung an der Diskussion beteiligen. Wollen
Mitglieder des Präsidiums sich zur Sache äußern, so müssen sie sich
untereinander vertreten. Wird ein Mitglied des Präsidiums zur Wahl
vorgeschlagen, so muss es sich für die Dauer des Wahlgangs vertreten lassen.
III. Tagesordnung
Nach der Wahl des Tagungspräsidiums wird die Tagesordnung beraten. Die
Beschlussfassung über die endgültige Tagesordnung bedarf einer einfachen
Mehrheit.
IV. Redelisten/Redezeit
Jedes Mitglied hat Rederecht. Wortmeldungen sind über die LDV-Webseite:
https://ldv.gruene-rlp.de über die Funktion "Redeliste" einzureichen. Die
Meldung enthält Vor- und Nachnamen und Kreisverband des betreffenden Mitglieds.
Redelisten werden getrennt geführt, das heißt es gibt eine Redeliste für Frauen
und eine für Personen aller Geschlechter. Die Reihenfolge auf der jeweiligen
Liste wird gelost. Frauen und Personen auf der offenen Liste reden abwechselnd.
Mindestens jeder zweite Redebeitrag ist somit Frauen vorbehalten.
Die gelosten Redner*innen werden auf der LDV-Webseite https://ldv.gruene-rlp.de
veröffentlicht und dort direkt informiert. Sie müssen sich rechtzeitig vor ihrem
Redebeitrag in den ihnen zugewiesenen Videokonferenzraum begegeben.
Die Redezeit kann auf Antrag beschränkt werden, zudem macht das Präsidium der
Versammlung zu Beginn des jeweiligen TOPs Verfahrensvorschläge. Wenn keine
Frauen mehr auf der Redeliste stehen, aber noch Personen der offenen Redeliste
sprechen wollen, sind die Frauen der Versammlung zu fragen, ob die Debatte
fortgesetzt werden soll oder nicht.
V. Anträge
a) Alle Anträge, auch Dringlichkeits- und Änderungsanträge und Bewerbungen
werden über https://ldv-2022-idar-oberstein.antragsgruen.de bei der
Antragskommission eingereicht.
Ordentliche Anträge müssen gemäß der Satzung fristgerecht vorliegen (fünf Wochen
vor der LDV beim Landesvorstand / drei Wochen vor der LDV bei den
Kreisverbänden).
Alle weiteren Anträge sind Dringlichkeitsanträge. Dringlichkeitsanträge im
Verlauf der LDV sind möglich, wenn das Ereignis, auf das sich der
Dringlichkeitsantrag bezieht, nicht früher als 2 Tage vor dem Antragsschluss
eingetreten ist, die Anträge von mindestens 20 Mitgliedern unterstützt werden
und ihrer Behandlung von der einfachen Mehrheit der Delegierten zugestimmt wird.
Sie werden am Schluss der Tagesordnung behandelt. Vorzug ist möglich. Dies gilt
als Änderung der Tagesordnung und damit als Rückholantrag (2/3- Mehrheit).
Änderungsanträge müssen spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies
gilt nicht, wenn die vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss
festgelegt hat. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit
möglich.
Nach Schluss der Debatte über einen Sachantrag steht dem/der AntragstellerIn auf
Wunsch ein Schlusswort zu.
Der Landesvorstand kann eine Antragskommission einsetzen, die die Behandlung
eines
oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragssteller*innen
vorbereitet. Sie kann Empfehlungen zum Abstimmungsprozedere geben. Über ihre
Empfehlungen wird zuerst abgestimmt.
b) Anträge zur Geschäftsordnung
Für Geschäftsordnungsanträge gilt: Mitglieder können Geschäftsordnungsanträge
über den Button "GO-Antrag" auf der Website https://ldv.gruene-rlp.de ab Beginn
der LDV stellen. Bei der Antragstellung sind Name und Kreisverband der
Antragsteller*innen und der Wortlaut des Antrages in die entsprechenden Felder
einzutragen. Mit dem Absenden des Antrages wird die antragstellende Person per
Videokonferenz mit der technischen Antragskommission verbunden, um die
Antragstellung abzuschließen.
Die Anträge sind nach Anhörung einer Für- und Gegenrede abzustimmen. Die
Ausführungen der RednerInnen dürfen sich nicht auf die Sache beziehen und drei
Minuten nicht überschreiten.
Alle Mitglieder können Gegenreden zu Anträge oder Änderungsanträgen halten. Dazu
begeben sie sich in den Videokonferenzraum "Gegenreden/GO-Anträge". Gibt es
mehrere Personen, die eine Gegenrede halten möchten, einigen sich diese
untereinander. Sollte keine Einigung möglich sein, wird das Präsidium
eingeschaltet.
Redet niemand gegen einen Geschäftsordnungsantrag, so ist er angenommen. Bei
Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Das Präsidium kann die Debatte an
diesem Punkt wieder aufnehmen.
Anträge zur Geschäftsordnung sind:
1) Antrag auf Schluss der Debatte und Abstimmung (diesen Antrag kann nur ein
Mitglied stellen, das vorher noch nicht zur Sache gesprochen hat)
2) Antrag auf Schluss der Redeliste (diesen Antrag kann nur ein Mitglied
stellen, das vorher noch nicht gesprochen hat)
3) Antrag auf Vertagung der LDV
4) Antrag auf Pause
5) Rückholantrag (hierfür wird eine 2/3- Mehrheit benötigt)
6) Antrag auf Redezeitbegrenzung (diesen Antrag kann nur ein Mitglied stellen,
das
vorher noch nicht zur Sache gesprochen hat)
7) Antrag auf Änderung der Tagesordnung (gilt als Rückholantrag)
8) Antrag auf Auszählung eines Abstimmungsergebnisses. Ihm wird stets
stattgegeben.
9) Misstrauensantrag gegen das Präsidium oder eines seiner Mitglieder. Sie
werden
sofort behandelt. In diesem Falle leitet ein Mitglied des Landesvorstands die
Verhandlung und die Abstimmung.
10) Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit. Ihm wird stets stattgegeben.
Ist Beschlussunfähigkeit festgestellt, so hat das Präsidium die Sitzung so lange
zu
vertagen, bis die Beschlussfähigkeit wieder hergestellt ist.
VI. Persönliche Erklärung
Jedes Mitglied hat nach Abschluss eines Tagesordnungspunktes das Recht zu einer
persönlichen Erklärung. In ihr darf nicht zur Sache gesprochen werden. Aus
technischen Gründen sollten dies möglichst mit zeitlichem Vorlauf vor Ende des
Tagesordnungspunktes bei der technischen Antragskommission angemeldet werden.
Dies erfolgt über das Verfahren für Geschäftsordnungsanträge.
VII. Abstimmungen
Durchzuführende Wahlen und Abstimmungen werden über das Grüne Abstimmungstool
auf der LDV-Webseite https://ldv.gruene-rlp.de durchgeführt, vorbehaltlich einer
anderen Regelung durch das Präsidium. Hier können sich alle stimmberechtigten
Mitglieder mit ihrem "Grünes-Netz-Login" einloggen. Vor der ersten Abstimmung
wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.
Die Wahlen und Abstimmungen werden dabei verdeckt durchgeführt. Bei diesen
verdeckten Abstimmungen wird das Abstimmungsverhalten nach der Abstimmung weder
für die Veranstaltungsorganisator*innen noch für die -teilnehmer*innen sichtbar
sein. Es handelt sich dennoch nicht um eine geheime Abstimmung, da das
Wahlverhalten für Systemadministrator*innen nachvollziehbar bleibt.
Ein Zusammenhang von Stimmverhalten und dem Namen der abstimmenden Personen kann
nur von der*dem Administrator*in des Servers vorgenommen werden. Diese Person
verpflichtet sich schriftlich gegenüber dem Landesverband, keine Einsicht zu
nehmen, soweit die Richtigkeit des Ergebnisses nicht formell angezweifelt wird.
Abstimmungen erfolgen, sofern Satzung oder Geschäftsordnung nichts anderes
vorsehen, mit einfacher Mehrheit.
Auf Antrag von einem Viertel der anwesenden Delegierten findet eine geheime oder
namentliche Abstimmung statt. Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist der
weitergehende. Geheime Abstimmungen erfolgen auf vorbereiteten Stimmzetteln.
Namentliche Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Delegierten durch das Präsidium,
das auf der Namensliste der Landesversammlung JA, NEIN oder ENTHALTUNG einträgt
und die Zahl der Stimmen auszählt. Geheime und namentliche Abstimmung sind
unzulässig bei Anträgen zur Tagesordnung und zur Geschäftsordnung.
Auf Antrag einer weiblichen Delegierten wird unter den weiblichen Delegierten
abgestimmt, ob sie zu einem Sachantrag ein Frauenvotum durchführen wollen. Wird
der Antrag auf ein Frauenvotum angenommen, wird über den Sachantrag zunächst
unter den weiblichen Delegierten, dann in der gesamten Versammlung abgestimmt.
Sollten die Abstimmungsergebnisse der weiblichen Delegierten und der Versammlung
voneinander abweichen, wird die LDV für max. 15 Minuten zur Beratung
unterbrochen. Anschließend stimmen die weiblichen Delegierten unter sich ab, ob
sie von ihrem Vetorecht Gebrauch machen wollen. Ist dies der Fall, wird der
Sachantrag an die Basis verwiesen (aufschiebende Wirkung). Er wird auf der
nächsten Landesdelegiertenversammlung – in eiligen Fällen auf einer
zwischenzeitlich tagenden Instanz– behandelt. Ein zweites Veto zu dem gleichen
Punkt ist nicht möglich.
VIII. Sonstiges
Der Landesvorstand übt im Sinne des Mietvertages mit der Hallenverwaltung sowie
im digitalen Raum das Hausrecht aus.
VIV. Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen. Für die Befassung
einzelner Tagesordnungspunkte kann die LDV abweichend von dieser
Geschäftsordnung
Verfahrensregelungen beschließen. Die Geschäftsordnung tritt nach der
Verabschiedung durch die absolute Mehrheit der im System anwesenden Delegierten
der
Landesdelegiertenversammlung in Kraft. Sie ist nur mit 2/3-Mehrheit änderbar.
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