Veranstaltung: | Digitale Landesdelegiertenversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Eröffnung, Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.02.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.02.2022, 22:47 |
W-1: Wahlordnung
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
(1) Diese Wahlordnung regelt die Wahl der Ämter und Delegationen des
Landesverbandes Rheinland-Pfalz, die auf Grund der aktuellen pandemischen Lage
nicht auf einer Präsenzsitzung gewählt werden können. Deshalb wird im Rahmen des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-
19-Pandemie unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie die
Landesdelegiertenversammlung am 12. und 13. März 2022 als digitale Versammlung
mit anschließender Schlussabstimmung per Briefwahl durchgeführt.
(2) Diese Wahlordnung gilt für die Wahl folgender Ämter und Delegationen:
Wahl des Geschäftsführenden Landesvorstands
Wahl des Erweiterten Landesvorstands
Wahl der Delegierten für den Länderrat und ihrer Stellvertreter*innen
Wahl der Delegierten für den Bundesfinanzrat und ihrer
Stellvertreter*innen
Wahl der Delegierten für den Bundesfrauenrat und ihrer Stellvertreterinnen
Wahl der Delegierten für den Congress der Europäischen GRÜNEN Partei (EGP)
und ihrer Stellvertreter*innen
Wahl der außerordentlichen Mitglieder in der Mitgliederversammlung der
Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz
§2 Durchführung
(1) Das Präsidium schlägt der Versammlung für jede Wahl ein Verfahren vor, das
zumindest die Zahl der zu wählenden Personen und die Redezeiten festlegt und –
wenn notwendig – das Wahlverfahren, soweit es sich nicht aus der Satzung ergibt.
(2) Für die digitalen Abstimmungen wird das Tool AbstimmungsGRÜN verwendet.
(3) Wahlberechtigt sind bei der digitalen Versammlung alle ordentlichen
Delegierten (bzw. deren Ersatzdelegierte in Vertretung), die für die LDV
stimmberechtigt sind.
§ 3 Bewerbung und Abstimmung
(1) Zu einem Wahlgang sind als Kandidat*innen alle Mitglieder zugelassen, die
rechtzeitig vor Beginn der Wahl, bei der technischen Antragskommission ihre
Kandidatur schriftlich in der Antragsplattform https://ldv-2022-idar-
oberstein.antragsgruen.de/ eingereicht und über die entsprechende Funktion auf
der LDV-Webseite https://ldv.gruene-rlp.de/ angemeldet haben. Das Präsidium
verkündet den Bewerbungsschluss für den jeweiligen Wahlgang. Nach Bekanntgabe
des Bewerbungsschlusses für einen Wahlgang durch das Präsidium, ist eine
Kandidatur für die entsprechenden Ämter oder Delegationen nicht mehr möglich.
(2) In der Satzung oder den Statuten vorgesehene Vorschlagsrechte sind
einzuhalten und zu beachten.
(3) Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt pro Wahlgang in alphabetischer
Reihenfolge des Nachnamens. Jede*r Kandidat*in kann sich pro Amt oder Delegation
nur einmal vorstellen.
(4) Die Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels verdeckter, elektronischer
Abstimmung über das AbstimmungsGRÜN durchgeführt.
§ 4 Schlussabstimmung
(1) In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über die Kandidat*innen
abgestimmt, die in der elektronischen Abstimmung gewählt wurden.
(2) Die Schlussabstimmung findet im Wege der Briefwahl statt. Alle zur LDV
stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen bekommen Briefwahlunterlagen
zugesandt. Sollten die Delegierten nicht an der LDV teilgenommen haben, können
sie den Abstimmungsbrief an den/die Ersatzdelegierte weitergeben, der für sie
während der LDV das Stimmrecht wahrgenommen hat.
(3) Die Briefwahlunterlagen werden innerhalb von 3 Werktagen nach der
Landesdelegiertenversammlung postalisch versandt.
Jedes Mitglied erhält:
die Stimmzettel
einen Wahlumschlag
eine Eidesstattliche Erklärung
einen frankierten und adressierten Rückumschlag
ein Anschreiben und ein Merkblatt
(4) Die Stimmzettel müssen zur Gewährleistung der geheimen Wahl mit einem
separaten verschlossenen Umschlag in einem Umschlag zusammen mit der
Eidesstattlichen Erklärung zurück gesandt werden (Wahlbrief).
(5) Die Kosten des Versendens des vorfrankierten Wahlbriefes trägt der
Landesverband.
(6) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang für die Briefwahl
eröffnet.
(7) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist der 31. März 2022, um 12:00
Uhr. Danach eingehende Wahlbriefe werden nicht geöffnet und nach 2 Monaten
ungeöffnet - den datenschutzrechtlichen Standards entsprechend - entsorgt.
§ 5 Auswertung
(1) Die Briefabstimmung wird am 31. März 2022 ausgezählt.
(2) Es werden alle Abstimmungsbriefe geöffnet und jeweils zunächst die
Eidesstattliche Erklärung geprüft. Ist diese in Ordnung und von dem
stimmberechtigten Mitglied unterschrieben, wird der Stimmumschlag von der
eidesstattlichen Versicherung getrennt. Anschließend werden die Stimmumschläge
geöffnet und von der Auszählkommission gezählt.
(3) Abstimmungsbriefe sind ungültig, wenn:
die Eidesstattliche Erklärung nicht beigefügt oder nicht unterschrieben
ist.
der Umschlag für den Stimmzettel nicht verschlossen ist.
die Identität der Abstimmenden auf dem Stimmzettel erkennbar ist.
mehr Stimmen als zulässig abgegeben wurden (Bei dieser LDV werden alle
Wahlen auf einem Stimmzettel durchgeführt. Die Gültigkeit wird für jede
Wahl separat geprüft).
der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist.
(4) Gewählt sind die Kandidat*innen die die absolute Mehrheit der abgegebenen
Stimmen erreicht haben.
(5) Die Briefabstimmung ist gültig, wenn mindestens 25% der ausgegebenen
Wahlbriefe fristgerecht eingegangen sind.
(6) Das Ergebnis der Briefwahl ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu
veröffentlichen.
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