Veranstaltung: | Digitale Landesdelegiertenversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Wahl des Geschäftsführenden Landesvorstands |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.03.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2022, 08:37 |
VV-1: Verfahrensvorschlag für die Wahl des Geschäftsführenden Landesvorstands
Antragstext
§ 1 [Allgemeine Regeln]
- Kandidaturen sind bis zum Schluss der Kandidat*innenliste für die
jeweilige Position durch die Redeleitung möglich. Diese ist spätestens zu
Beginn der jeweiligen Vorstellungsrunde zu schließen.
- Die Plätze werden in der Reihenfolge: Landesvorsitzende,
LandesvorsitzendeR, Landesschatzmeister*in gewählt.
§ 2 [Regelung für Vorstellungen]
- Die Kandidat*innen haben je insgesamt 10 Minuten Redezeit, davon 8 für
ihre Vorstellungsrede und 2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
- Die Vorstellungsreden erfolgen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen
der Kandidat*innen.
- An die Kandidat*innen können während ihrer Bewerbungsreden Fragen von den
- Mitgliedern unter Angabe ihres Namens und Kreisverbands gestellt werden.
Die
Fragen können über die Plattform htttps://ldv.gruene-rlp.de mithilfe der
Funktion „Frage stellen & Kandidieren“ eingereicht werden. Es werden pro
Kandidat*in bis zu 3 Fragen ausgelost. Diese werden vom Präsidium
verlesen.
- Zur Beantwortung stehen jedem/jeder Kandidat*in insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung. Liegen keine Fragen vor, kann die Zeit für weitere
Vorstellung genutzt werden.
- Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Anschluss an die
Bewerbungsrede.
§ 3 [Ablauf der digitalen Wahlen]
Zur Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels elektronischer Abstimmung
über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt.
Im ersten digitalen Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Erreicht dies
niemand, so findet im zweiten digitalen Wahlgang eine Stichwahl zwischen
den beiden Kandidat*innen mit den meisten Ja-Stimmen des ersten Wahlgangs
statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen
Stimmen auf sich vereinigen kann. Falls auch in diesem Wahlgang das
erforderliche Quorum nicht erreicht wird, ist im dritten Wahlgang gewählt,
wer die meisten Stimmen erhält.
- Bei Stimmengleichheit wird maximal zwei Mal eine Stichwahl durchgeführt,
sollte es also insgesamt drei Mal eine Stimmengleichheit geben,
entscheidet das Los. Eine Stichwahl ist nur gültig, wenn nicht mehr als
ein Drittel der gültigen Stimmen Stimmenthaltungen oder Nein-Stimmen sind.
§ 4 [Schlussabstimmung]
- In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über den/die Kandidat*in
abgestimmt, der/die in der elektronischen Abstimmung die notwendige
Mehrheit erreicht hat. Das genaue Verfahren wird in Antrag W-1 Wahlordnung
geregelt.
Begründung
Der Verfahrensvorschlag regelt die Wahl Ämter und Delegationen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz, die auf Grund der aktuellen pandemischen Lage nicht auf einer Präsenzsitzung gewählt werden können. Deshalb wird im Rahmen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie die Landesdelegiertenversammlung am 12. und 13. März 2022 als digitale Versammlung
mit anschließender Schlussabstimmung per Briefwahl durchgeführt.
Den Parteien wird seit Januar 2021 erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Eine Änderung der Satzung ist vorab nicht möglich.
Kommentare
Daniel Köbler:
Begründung: Laut WV und VV können auch Kandidaturen mit geringeren Mehrheiten erfolgreich digital gewählt sein. Auch diese müssen selbstverständlich schriftlich bestätigt werden.
Da Antragsgrün fälschlicherweise keine Änderungsanträge zu VV-1 zulässt, schreibe ich das hier in die Kommentare mit der Bitte um Änderung. Hilfsweise stelle ich auch gerne einen Änderungsantrag.
Silke Dietz:
Daniel Köbler:
Silke Dietz: