Veranstaltung: | Digitale Landesdelegiertenversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 10. Wahlen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.03.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.03.2022, 23:25 |
VV-3: Verfahrensvorschlag zum Ablauf der Wahlen unter TOP 10 Wahlen
Antragstext
§ 1 [Allgemeine Regeln]
- Zu einem Wahlgang sind als Kandidat*innen alle Personen zugelassen, die
rechtzeitig vor Beginn der Wahl für die konkrete Position nach mündlichem
Aufruf dazu beim Präsidium ihre Kandidatur angemeldet haben
beziehungsweise aus der Mitte der LDV dafür vorgeschlagen wurden. Das
Präsidium verkündet den Bewerbungsschluss für diesen Wahlgang. Nach
Bekanntgabe des Bewerbungsschlusses für einen Wahlgang durch das Präsidium
ist eine Kandidatur für die entsprechende Position nicht mehr möglich.
§ 2 [Regelung für Vorstellungen]
- Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
- Die Kandidat*innen haben je insgesamt 4 Minuten ihre Vorstellungsrede und
2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
- An die Kandidat*innen können während ihrer Bewerbungsreden Fragen von den
Mitgliedern unter Angabe ihres Namens und Kreisverbands gestellt werden.
Die Fragen können über die Plattform htttps://ldv.gruene-rlp.de mithilfe
der Funktion „Frage stellen & Kandidieren“ gestellt werden. Es werden pro
Bewerber*in bis zu 3 Fragen ausgelost. Diese werden vom Präsidium
verlesen.
- Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Anschluss an die
Bewerbungsrede.
§ 2 [Ablauf der digitalen Wahlen]
- Die Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels elektronischer Abstimmung
über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt.
Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen
erhält.
Iste ein zweiter digitaler Wahlgang notwendig, können alle Kandidat*innen
antreten, die im ersten digitalen Wahlgang noch nicht gewählt wurden.
Gewählt sind diejenigen Kandidat*innen mit den meisten Stimmen, die die
absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erzielt haben.
Im dritten digitalen Wahlgang können alle Kandidat*innen antreten, die im
2.
Wahlgang nicht gewählt wurden. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der
gültigen abgegebenen Stimmen erzielt hat.
Sollten nicht mehr Kandidat*innen zur Verfügung stehen als Delegierte zu
wählen sind, ist eine verbundene Einzelwahl möglich.
§ 3 [Schlussabstimmung]
- In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über den/die Kandidat*in
abgestimmt, der/die in der elektronischen Abstimmung die notwendige
Mehrheit erreicht hat. Das genaue Verfahren wird in Antrag W-1 Wahlordnung
geregelt.
Begründung
Der Verfahrensvorschlag regelt die Wahl Ämter und Delegationen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz, die auf Grund der aktuellen pandemischen Lage nicht auf einer Präsenzsitzung gewählt werden können. Deshalb wird im Rahmen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie die Landesdelegiertenversammlung am 12. und 13. März 2022 als digitale Versammlung
mit anschließender Schlussabstimmung per Briefwahl durchgeführt.
Den Parteien wird seit Januar 2021 erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Eine Änderung der Satzung ist vorab nicht möglich.
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