Veranstaltung: | Digitale Landesdelegiertenversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Wahl des Erweiterten Landesvorstands |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.03.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2022, 08:39 |
VV-2: Verfahrensvorschlag für die Wahl des Erweiterten Landesvorstandes
Antragstext
§ 1 [Allgemeine Regeln]
- Kandidaturen sind bis zum Schluss der Kandidat*innenliste durch
Redeleitung möglich. Diese ist spätestens zu Beginn der jeweiligen
Vorstellungsrunde zu schließen.
§ 2 [Regelung für Vorstellungen]
- Die Kandidat*innen haben je insgesamt 6 Minuten Redezeit, davon 4 für ihre
Vorstellungsrede und 2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
- Die Vorstellungsreden erfolgen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen
der Kandidat*innen.
- An die Kandidat*innen können während ihrer Bewerbungsreden Fragen von den
Mitgliedern unter Angabe ihres Namens und Kreisverbands gestellt werden.
Die Fragen können über die Plattform htttps://ldv.gruene-rlp.de mithilfe
der Funktion „Frage stellen & Kandidieren“ eingereicht werden. Es werden
pro Kandidat*in bis zu 3 Fragen ausgelost. Diese werden vom Präsidium
verlesen.
- Zur Beantwortung stehen jedem/jeder Kandidat*in insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung. Liegen keine Fragen vor, kann die Zeit für weitere
Vorstellung genutzt werden.
- Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Anschluss an die
Bewerbungsrede.
§ 3 [Ablauf der digitalen Wahlen]
- Zur Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels elektronischer Abstimmung
über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt.
- Zuerst wird über die Kandidatinnen auf Vorschlag der in der Satzung
benannten Gruppen für die quotierten Plätze entschieden. Anschließend über
die gesamten quotierten Plätze. Danach wird über die Kandidatinnen und
Kandidaten auf Vorschlag der in der Satzung benannten Gruppen für die
offenen Plätze entschieden. Anschließend über die gesamten offenen Plätze.
- In jedem Wahlgang hat jedeR Delegierte so viele Stimmen wie Plätze zu
vergeben sind. Mehrfachnennungen einer Kandidatin/eines Kandidaten sind
nicht möglich.
- Im ersten und zweiten digitalen Wahlgang sind die Kandidat*innen mit den
meisten Stimmen gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der abgegebenen,
gültigen Stimmen auf sich vereinigen können. Im zweiten und den folgenden
digitalen Wahlgängen kann nur antreten, wer im vorangegangenen Wahlgang
mehr als 10% der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. JedeR
Delegierte hat so viele Stimmen wie Plätze unbesetzt geblieben sind.
- Im dritten digitalen Wahlgang reicht die relative Mehrheit der Stimmen,
sofern mindestens ein Drittel der abgegeben gültigen Stimmen auf eineN
Kandidat*in entfällt. Sollten nach dem dritten digitalen Wahlgang Plätze
nicht besetzt sein, folgt ein neuer erster digitaler Wahlgang.
Stimmengleichheit:
Haben mehrere Kandidat*innen die gleiche Stimmenanzahl, wird maximal zwei Mal
eine Stichwahl durchgeführt. Sollte es also insgesamt drei Mal eine
Stimmengleichheit geben, entscheidet das Los.
§ 4 [Schlussabstimmung]
- In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über den/die Kandidat*in
abgestimmt, der/die in der elektronischen Abstimmung die notwendige
Mehrheit erreicht hat. Das genaue Verfahren wird in Antrag W-1 Wahlordnung
geregelt.
Begründung
Der Verfahrensvorschlag regelt die Wahl Ämter und Delegationen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz, die auf Grund der aktuellen pandemischen Lage nicht auf einer Präsenzsitzung gewählt werden können. Deshalb wird im Rahmen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie die Landesdelegiertenversammlung am 12. und 13. März 2022 als digitale Versammlung
mit anschließender Schlussabstimmung per Briefwahl durchgeführt.
Den Parteien wird seit Januar 2021 erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Eine Änderung der Satzung ist vorab nicht möglich.
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