Im 7. Absatz bitte den Begriff "körperliche Beeinträchtigung" durch "Behinderungen"ersetzen. Es geht nicht nur um körperliche Beeinträchtigung, sonder umfassend um alle Arten von Beeinträchtigung - körperlich, seelisch, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung - die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren zu Behinderungen werden. Das entspricht dem Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 1): "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."
Matthias Rösch
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